
Wirkungsorientierte Gesetzesfolgen-abschätzung
Wir gehen davon aus, dass Gesetze unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben. Junge Menschen können direkt(z. B. Kinder- und Jugendordnung), teilweise (Gleichbehandlungsgesetz) oder indirekt (z.B. Rentenpolitik) betroffen sein. Diese Einflüsse klar zu kommunizieren ist der Anspruch des Jugendchecks.
Grundlage der Arbeit:
Beschluss der 13. Kirchensynode der EKHN Drucksache Nr. 38/22 B – Beschlüsse zu Arbeitspaket 6 „Zukunftskonzept Kinder und Jugend“:
„Die Kirchenleitung prüft gemeinsam mit der EJHN e.V. die Möglichkeit der Einführung eines Jugendchecks im Sinne einer wirkungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung und die Einführung einer Jugendsynode.“
Dieser von der Synode beschlossene Prüfauftrag erfordert eine reflektierte Betrachtung von möglichen Formen des Jugendchecks
und der Anpassung der entsprechenden Modelle auf die Strukturen und Ressourcen der EKHN als Institution. Aufgrund der Entscheidung der Synode werden nachfolgend ausschließlich solche Formen des Jugendchecks berücksichtigt, die in den Bereich der wirkungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung fallen.
Darum ist der Jugendcheck wichtig:
Für die EKHN kann ein Jugendcheck mehrere Vorteile gleichzeitig mit sich bringen. Er ist je nach Ausgestaltung bereits im Prozess der Entstehung neuer Gesetzesvorhaben als sensibilisierendes Tool zu verstehen und trägt bereits zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses dazu bei, die Auswirkungen für Jugendliche mitzudenken. Dies geschieht gebietsübergreifend mittels einer einheitlichen Beurteilung und festen Kategorien. Ebenso muss nicht
jede Person, die an der Gesetzgebung beteiligt ist, ein*e Expert*in für Jugendliche und ihre Lebenswelt sein. Jede*r kann sich auf eine neutrale Beurteilung durch den Jugendcheck verlassen und darauf berufen. Der Jugendcheck kann also die Entstehung und den Prozess von Gesetzesvorhaben beratend durch frühzeitige Information und Absprachen begleiten. Gleichzeitig ist er für alle Entscheidungsträger*innen einsehbar, bei der finalen Fassung der Gesetzesvorhaben.
Funktionsweise des Jugendchecks als Prüfinstrument:
Die Fragen, die bei der Prüfung gestellt werden, sind immer gleich.
Es handelt sich um ein standardisiertes Prüfverfahren. Dafür werden „Lebensbereiche“ und „Wirkdimensionen“ festgelegt. Bei der Prüfung werden alle Lebensbereiche nacheinander behandelt. Dabei wird mit Hilfe der Wirkdimensionen erfragt, ob und in welcher Form das Gesetz/die Verordnung eine Auswirkung auf Jugendliche und ihre Lebenswelten hat. Hier ist es wichtig anzuerkennen, dass Jugendliche keine homogene Gruppe sind. Es muss also stets gefragt werden, welche spezifischen Jugendlichen/ Gruppen angesprochen sind.
So ist es möglich, dass ein Gesetzesvorhaben mehrere
Gruppen von Jugendlichen auf unterschiedlichem Weg, in unterschiedlichem Ausmaß beeinflusst und eine positive Wirkung für die eine Gruppe, gleichzeitig eine negative Auswirkung für eine andere Gruppe bedeutet. Dabei kann mittels Relevanzscreening vorab geprüft werden, ob ein Gesetz(-esvorhaben) überhaupt eine Hauptprüfung benötigt. Ggf. ergibt bereits das Relevanzscreening, dass keine Auswirkungen auf Jugend bestehen und damit von einer aufwändigen Prüfung abgesehen werden kann. Ein zweistufiges Verfahren verhindert somit die inflationäre Anwendung des Jugendchecks.
Sind Fragen offen geblieben?
Sie können uns gerne kontaktieren.